Der Präsident des Bundesfinanzhofs Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff berichtete von der praktischen Erfahrung, dass innerhalb der Finanzverwaltung vermehrt sog. "Flankenschutzfahnder" eingesetzt werden, wobei die Steuerbeamten ohne Vorankündigung vor Ort bei dem Steuerpflichtigen erscheinen, um bspw. die Voraussetzungen eines Arbeitszimmers oder einer geltend gemachten doppelten Haushaltsführung zu prüfen und betreten dabei die privaten Wohnräume ohne jeglichen Durchsuchungsbeschluss.
Weiter betonte er, dass dieser Vermischung von Veranlagung und Steuerstrafrecht mit Entschiedenheit entgegengetreten werden müsse, sonst bestehe die Gefahr unzulässiger Kriminalisierung von Steuerbürgern.
Daher bereite die zunehmende Vermischung der unterschiedlichen Verfahren zunehmend Sorgen.
Die beschriebenen Entwicklungen können in der Praxis tatsächlich bestätigt werden und bewirken häufig einen
"Einschüchterungseffekt" beim überraschten und unvorbereiteten Steuerbürger, wodurch die Wahrnehmung seiner gesetzlichen Rechte oft faktisch vereitelt wird.
Aufgrund meiner sowohl rechts- als auch steuerberatenden Tätigkeit kann ich Ihnen bei dieser Problematik eine sachgerechte Beratung und Vertretung aus einer Hand anbieten.
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Mit freundlicher Empfehlung
Michael Hüttenberger
Rechtsanwalt
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